Einklagbares Recht auf Asyl abschaffen!
Auch in patriotischen Kreisen herrscht oft der Irrglaube, man müsse das Asylgesetz nur konsequent anwenden, um Scheinasylanten ausweisen zu können. Das mag auf den ersten Blick durchaus richtig sein, vernachlässigt aber, daß beim einklagbaren Recht auf Asyl das Asylverfahren unnötig in die Länge gezogen wird und zudem für den Steuerzahler hohe Kosten entstehen, die vermeidbar wären.

Auf diese Kosten wird nur am Rande eingegangen und man kann sie in den Systemmedien nur selten finden. Kürzlich teilte das Justizministerium in Kiel mit, daß sich noch immer über 4.600 Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht türmen. Zudem liegen noch weitere 800 Verfahren vor der Berufungskammer, weil die Betroffenen gegen das Urteil aus der ersten Instanz Berufung eingelegt haben. Natürlich verlor das Ministerium kein Wort über die Kosten dieses Justizirrsinns. Nur so viel: „Asylverfahren machen aktuell die Hälfte aller neuen Vorgänge an den Verwaltungsgerichten aus.“ Außerdem ließ man verlautbaren, daß es derzeit 76 Planstellen am Verwaltungs- und am Oberverwaltungsgericht gebe.

Rechnen wir doch mal nach. Jeder zweite neue Vorgang ist ein Asylverfahren. Wenn man die Grundrechenarten zur Hilfe nimmt und annimmt, daß sich dann auch die Hälfte der Richter mit Asylverfahren beschäftigen, wären das 38 Richter. Jeder Richter verdient je nach Alter und Berufserfahrung im Schnitt ca. 7.000 Euro im Monat. Auch hier hilft rechnen, um zu erfahren, daß bei uns in Schleswig-Holstein alleine die Kosten für die Richter dem Steuerzahler jährlich ca. 3,2 Millionen kosten. Doch damit nicht genug jeder Asylbewerber, der vor einem Gericht klagt, hat ein Recht auf einen Anwalt, der staatlich finanziert wird. Auch hier dürfen nochmal einige Millionen zusammenkommen. Was für ein Irrsinn!

Hinzu kommt noch, daß in Schleswig-Holstein die Bearbeitungszeit einer Asylklage im Durchschnitt 19,8 Monate dauert. Und in diesem Zeitraum kann der Asylant weiterhin die Hand aufhalten und erhält alle Wohltaten des Sozialstaates. Von sozialer Gerechtigkeit kann in diesem Zusammenhang wohl kaum noch gesprochen werden, wenn Asylanten, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind, auf Zeit spielen und ihren Aufenthalt auf Kosten der Steuerzahler immer weiter hinauszögern. Und wenn der Asylantrag in letzter Instanz doch abgelehnt wird gibt es noch eine Härtefallkommission und letztlich werden dann viele Asylanten aus humanitären Gründen geduldet, weil sie sich ja so gut in der bundesdeutschen Gesellschaft integriert haben.

Willkommen in der bunten Republik Deutschland!










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Mark Proch am Infostand

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