+++Mark Proch spricht Klartext +++
Am gestrigen Tag haben parteilose Menschen eine Demonstration in Neumünster gegen die Corona-Diktatur veranstaltet. Mit weißen Anzügen, Masken und Trommeln würde ein sehr kreativer Protest sichtbar. Ratsherr Mark Proch hat nochmal ausdrücklich auf die beabsichtigte Verabschiedung des „Entwurfs eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hingewiesen.

Das Infektionsschutzgesetz soll einen weiteren Paragraphen erhalten, den Par. 28 a, „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“

Hier einmal ein kurzer Auszug was sich die Bundesregierung vorstellt.

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.

Um diesen widerwärtigen Paragraphen, der alle möglichen Einschränkungen der Grundrechte enthält abzusichern, wurde der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ um Artikel 7 ersetzt. In diesem steht, dass Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.

Weiterhin ruft Proch dazu auf, sich nicht länger vom Staat und deren Handlanger gängeln zu lassen und Widerstand gegen die Abschaffung der Grundrechte zu leisten.

Aber hört und seht selbst.

        



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Mark Proch am Infostand

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